
Der Kunde hat uns in einem Fall dazugeholt, in welchem sich die Mitarbeiter der Bank gewisse Umstände in einem Engagement nicht mehr erklären konnten. Die übermittelten Zahlen bildeten ein stabiles Geschäft ab, die Kontostände waren unauffällig und auch sonst waren bis zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen für ein Problem gegeben. Dennoch wurde seitens des Kunden angefragt, ob eine Tilgungssausetzung und eine Reduzierung der Zinsen möglich wäre. In einem gemeinsamen Gespräch der Mitarbeiter unseres Kunden und unseres CEO wurden die Zahlen durchgesehen und die Kenntnisse über den Kunden nochmals durchgegangen.
In dem Termin kam auch zur Sprache, dass ein Sanierungsberater vom Kunden dazu gezogen worden sei. Der Herr war uns bekannt, aber nicht als Sanierer, sondern als Vorbereiter von Insolvenzanträgen. Daraufhin wurden auf unser Anraten durch Mitarbeiter der Bank, unserer Mitarbeiter und einem Gutachter aus unserem Netzwerk am nächsten Tag eine Ortsbesichtigung und vor allem eine Prüfung der Sicherheiten der Bank vor Ort vorgenommen. Insbesondere wurde dabei eine aktuelle Debitorenliste vor Ort angefordert und ausgedruckt und vom Geschäftsführer unterzeichnet. Tatsächlich stellte das Unternehmen eine Woche später Insolvenzantrag. Wir hatten für die Bank zuvor auch mit den in Frage kommenden Insolvenzgerichten Kontakt aufgenommen, den Verdacht des Antrags mitgeteilt und mit dem Gericht geklärt, dass unser Kunde der entscheidende Großgläubiger war und auf jeden Fall in den zu bestellenden Gläubigerausschuss aufgenommen werden soll.
Eine Eigenverwaltung sowie bestimmte Verwalter wurden im Vorhinein abgelehnt. Wir haben die Bank im Gläubigerausschuss vertreten und damit positiv auf den Verfahrensgang mit Einfluss nehmen können. Da wir die meisten Insolvenzgerichte und vor allem die Richterinnen und Richter kennen, können wir auch auf dem kurzen Dienstweg Kontakt aufnehmen und werden aufgrund unserer Reputation auch gehört.
Letztlich konnte das Engagement in rund 5 Monaten weitestgehend abgewickelt und der Großteil der Forderungen unseres Kunden bereits zurückgeführt werden.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
K & K enforcement GmbH
Oskar-von-Miller-Ring 36
80333 München


