Eine unserer Banken rief an und teilte uns mit, dass wir die Vertretung in einem Insolvenzverfahren übernehmen sollten. Die rechtlichen Angelegenheiten wurden von unserer Anwaltskanzlei erledigt. Unsere Bank hatte eine Anzahlungs-Zeitbürgschaft für den Kunden gegenüber dessen Auftraggeber übernommen, und die Befristung lief erst drei Wochen nach erfolgter Insolvenzantragstellung ab. Es kam zu diversen Terminen und Schriftverkehr mit dem Gläubiger der Bürgschaft (Auftraggeber des Kunden) und Mitarbeitern des vorläufigen Insolvenzverwalters. Tatsächlich erfolgte auch eine Inanspruchnahme der Bürgschaft innerhalb des Bürgschaftszeitraumes. Eine Zahlung unserer Bank erfolgte nicht, und unsere Schwestergesellschaft Dr. Karg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte die gerichtlich geltend gemachten Ansprüche in zwei Instanzen rechtskräftig abwehren. Unsere Bank ersparte sich durch unser Vorgehen einen Betrag von 1,2 Millionen Euro.

Zudem gab es einen Bestand an Sicherheiten, die unserer Bank für die ausgereichten Darlehen übertragen wurden. Der Verwalter kündigte nach Insolvenzeröffnung über seine Mitarbeiter an, er werde das Anlagevermögen – das von der Grundschuld unserer Bank mit umfasst war – nunmehr verwerten und nannte einen Betrag von ca. 30 % unterhalb des Zerschlagungswertes, der im Insolvenzgutachten vom Verwalter selbst ermittelt worden war. Zudem solle das Grundstück mit den Grundpfandrechten unserer Bank verkauft werden. Der genannte Kaufpreis erschien ebenfalls viel zu niedrig.

Den Verkauf des Anlagevermögens haben wir durch eine Institutsverwaltung über unsere Bank als besondere Art der Zwangsverwaltung mit einem Mitarbeiter der Bank als Zwangsverwalter und Aussperrung des Insolvenzverwalters verhindert und über unser eigenes Netzwerk einen Käufer gesucht. So konnten wenigstens die Zerschlagungswerte für die Sicherheiten erlöst werden. Dafür benötigten wir nur zwei Wochen, was der Insolvenzverwalter angeblich in vier Monaten nicht erreichen konnte.

Die Veräußerung der Immobilie verhinderten wir durch Anordnung der Zwangsversteigerung und Verweigerung der Lastenfreistellung der Immobilie. Auch hier konnte über unser eigenes Netzwerk innerhalb von vier Wochen ein um 450.000,00 € höheres Gebot für die Immobilie gefunden werden, als der Insolvenzverwalter als „Best Price“ übermittelte.

Insgesamt konnten wir unserer Bank einen Schaden von über 1,7 Millionen Euro ersparen.